Wissenswertes

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Im Pauschalkaufpreis inklusive

  • Landanteil sowie die Landerschliessung mit allen Anschlussbeiträgen (voll erschlossen)
  • Vollständige Gebäudeerschliessung inklusive Anschlussgebühren für Kanalisation, Wasser, Strom und Kabel-TV
  • Bewilligungsgebühren für das Gebäude
  • Sämtliche Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten in dem im Baubeschrieb festgehaltenen Umfang
  • Alle von den zuständigen Instanzen wie Versicherungen, Feuerpolizei, Zivilschutz vorgeschriebenen Vorkehrungen und Installationen
  • Alle für die Erstellung des Gebäudes notwendigen Honorare für Geologen, Geometer, Architekten, Ingenieure und Installationsspezialisten
  • Kosten für Gebäude- und Bauwesenversicherungen bis zur Bezugsbereitschaft
  • Sämtliche Arbeiten jedweder Art, die in den Unterlagen infolge ungenügender Detaillierung, Unvollkommenheit usw. nicht enthalten sind, sich jedoch während der Bauausführung aus irgendwelchen Gründen, insbesondere im Falle behördlicher Anordnung, als notwendig erweisen, um die Baute schlüsselfertig und in zweckentsprechendem Ausbau zu erstellen
  • Kosten für die Stockwerkeigentumsbegründung sowie die Regelung der Dienstbarkeiten
  • Hälftiger Anteil an den Notariats- und Grundbuchgebühren

Im Pauschalkaufpreis nicht inbegriffen und von der Bauherrschaft
separat zu bezahlen

  • Kosten für zusätzliche Leistungen, welche weder im Ausführungsbericht noch in den Vertragsunterlagern enthalten sind (Sonderwünsche, Mehrausbauten); allfällige Mehrkosten werden mit einem GU-Honorar des Architekten verrechnet
  • Hälftiger Anteil an den Notariats- und Grundbuchgebühren (zirka 0,18 % des Kaufpreises) sowie die Schuldbrieferrichtungsgebühren (ca. 0.35 % der Höhe der Hypothek)
  • Allfällige bis anhin unbekannte oder neue behördlicherseits verordnete Gebühren

Nutzungsrechte / Dienstbarkeiten

Die für diese Bauvorhaben notwendigen Dienstbarkeiten werden durch das Baukonsortium geregelt und im Grundbuch eingetragen. Dies sind insbesondere vor allem Fuss- und Fahrwegrechte, Durchleitungsrechte, Benützungsrechte für die Besucherparkplätze, Spielplätze sowie alle hier nicht erwähnten, aber für die Gesamtüberbauung notwendigen sowie auch behördlicherseits vorgeschriebenen Dienstbarkeiten und Auflagen, sodass nach Bauvollendung ein reibungsloses Zusammenleben unter den verschiedenen Eigentümern gewährleistet werden kann.

Kaufs-, Reservations- und Zahlungsbedingungen

  1. Ausfüllen des Reservationsformulars. Das Terrassenhaus wird für Sie ab sofort für maximal zwei Wochen unverbindlich reserviert, damit Sie mit Ihrer Bank die entsprechenden Finanzierungsabklärungen durchführen können.
  2. Bei Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung Anzahlung von Fr. 30 ́000.–.
    Die Reservation wird somit gültig.
  3. 20 % des Verkaufspreises inkl. Anrechnung der Anzahlung wird bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages fällig.
  4. Bei Bezugsbereitschaft und Schlüsselübergabe findet die Eigentumsübertragung und Restzahlung unter Anrechnung der bereits geleisteten Teilzahlungen statt.
  5. Bauherrenwünsche sind spätestens bei Eigentumsübertragung zahlbar.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt in der Regel über die Hausbank der Käufer.
Auf Wunsch können wir für die Finanzierung mit unseren Bankkontakten gerne behilflich sein. Klicken Sie hier für weitere Informationen.